Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der KreisBild Fotografen OG ein Unternehmen oder eine Privatperson im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Die KreisBild Fotografen OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die KreisBild Fotografen OG bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote der KreisBild Fotografen OG sind freibleibend, immer unverbindlich und maximal 30 Tage nach Austellungsdatum gültig.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen prinzipiell immer der KreisBild Fotografen OG zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) .. Name/Firma/Künstlername des KreisBild KreisBild Fotografen OGen OG; Ort und, soferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. Alle von KreisBild Fotografen OG an allen Produkten der KreisBild Fotografen OG angebrachten und eingefügten Verweise auf den Urheber dürfen nicht entfernt werden.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der KreisBild Fotografen OG. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach Meinung der KreisBild Fotografen OG und dem bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung von Lichtbildern sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videofilme etc.) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist der KreisBild Fotografen OG die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
3.1.1 Analoge Fotografien:
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht der KreisBild Fotografen OG zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der KreisBild Fotografen OG.
Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.Verloren gegangene oder zerstörte Negative werden von der KreisBild Fotografen OG mit Ersatzkosten von € 50.- pro Lichtbild und € 650.- pro Minute für Filmnegative in Rechnung gestellt.
3.1.2 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht der KreisBild Fotografen OG zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von der KreisBild Fotografen OG hergestellte Bilddateien.
Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der KreisBild Fotograden OG und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Die KreisBild Fotografen OG wird Aufnahmen jeglicher Art ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
IV. Kennzeichnung
4.1 Die KreisBild Fotografen OG ist berechtigt, Aufnahmen jeglicher Art sowie digitale Bilddaten in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der KreisBild Fotografen OG als Urheber der Bilddateien klar und eindeutig identifizierbar ist.
V. Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die KreisBild Fotografen OG diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die KreisBild Fotografen OG garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte die KreisBild Fotografen OG vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt der KreisBild Fotografen OG von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Wochen abgeholt, ist die KreisBild Fotografen OG berechtigt Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers. Nach 3. Monaten ohne Abholung und ohne Erhalt der angefallen Lagerkosten gehen diese Objekte automatisch in das Eigentum der KreisBild Fotografen OG über und die Lagerkosten werden einem Inkassobüro oder einem Rechtsvertreter zur Eintreibung übergeben.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bild- und Videodateien und ähnliches) haftet die KreisBild Fotografen OG – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors, Hoster etc.) haftet die KreisBild Fotografen OG nicht. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die KreisBild Fotografen OG haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, Pläne und sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
VII. Vorzeitige Auflösung
Die KreisBild Fotografen OG ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der KreisBild Fotografen OG weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
VIII. Leistung und Gewährleistung
8.1 Die KreisBild Fotografen OG wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die KreisBild Fotografen OG hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten Fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die KreisBild Fotografen OG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Verantwortung der KreisBild Fotografen OG liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, örtlich erschwerende Umstände oder unvorhersehbare Umstände etc..
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Die KreisBild Fotografen OG behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware oder Dienstleistung ist nach der Ablieferung unverzüglich zu prüfen und zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der KreisBild Fotografen OG schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung oder Übergängen in VR Touren gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.
8.7 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen von eventuell schriftlich vereinbarten und datierten Ablieferung bis max. 2. Wochen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
8.9 Allfällige Nutzungsbewilligungen der KreisBild Fotografen OG umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
IX. Werklohn / Honorar
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der KreisBild Fotografen OG ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht der KreisBild Fotografen OG auch für alle Leistungen auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt und alle geleisteten Arbeiten in vollem Umfang verrechnet.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die KreisKreisBild Fotografen OG erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht der KreisBild KreisBild Fotografen OG mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
X. Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem KreisBild Fotografen OG im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
XI. Zahlung
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des KreisBild Fotografen OG vom Zahlungseingang als erfolgt.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der KreisBild Fotografen OG berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die KreisBild Fotografen OG – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Soweit gelieferte Leistungen und/oder Daten ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
XII. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der KreisBild Fotografen OG die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die KreisBild Fotografen OG damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Die KreisBild Fotografen OG als Verantwortlicher verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners wie folgt:
- Zweck der Datenverarbeitung:
Die KreisBild Fotografen OG verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der KreisBild Fotografen OG, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke der KreisBild Fotografen OG.
- Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die KreisBild Fotografen OG verarbeitet personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
- Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
- Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der KreisBild Fotografen OG nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
- Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
*) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die KreisBild Fotografen OG gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder; Scans und Videos selbst – zu erhalten
*) die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
*) von der KreisBild Fotografen OG zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
*) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
*) Datenübertragbarkeit zu verlangen
*) die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
*) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten KreisBild Fotografen wenden.
Datenschutz zu den Internetangeboten www.kreisbild.at und/oder www.theplacefinder.eu sind den entsprechenden Webseiten zu entnehmen.
XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der KreisBild Fotografen OG
Die KreisBild Fotografen OG ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des KreisBild Fotografen OG seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der KreisBild Fotografen OG verarbeitet werden.
XIV. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der KreisBild Fotografen OG. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.
13.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen die KreisBild Fotografen OG richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der KreisBild Fotografen OG verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist prinzipiell deutsch. Als Zweitsprache ist English gültig jedoch muß bei Notwendigkeit von Englisch eine Sinngemäße Übersetzung ins Deutsche erfolgen.
13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von KreisBild Fotografen OG auftragsgemäß hergestellte Filmwerke, Digitalprodukte oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, Scan, Rendering etc.).
AGB Stand 13.11.2020, Version 1.3, ©2020 KreisBild Fotografen OG, Mödling, Austria. www.kreisbild.at